Gemeinde Dogern

Seitenbereiche

Volltextsuche

Seiteninhalt

Seniorenwohnanlage "Haus Sebastian"

Die Wohnanlage liegt in der Ortsmitte. Die Bus- und Bahnhaltestelle und Angebote des täglichen Bedarfs sind in fußläufiger Nähe erreichbar. In nächster Umgebung sind die Katholische Kirche und Evangelische Kirche, Einkaufsmärkte, Banken, Post, Apotheke, Zahnarzt, Allgemeinmediziner vorhanden. Der Caritasverband Hochrhein e.V. ist im Landkreis Waldshut Betreuungsträger von sieben Seniorenwohnanlagen, so auch der des Haus Sebastians.

Die Anlage besteht aus 17 Wohnungen, 12 Wohnungen sind durch Mittel der Landeskreditbank Baden-Württemberg und der Gemeinde gefördert. Fünf Wohnungen sind frei finanziert. Die 17 Wohnungen gliedern sich in 10 x 1 ½ Zimmerwohnungen für 1-Personen-Haushalte und 7 x 2 Zimmerwohnungen für 2-Personen-Haushalte. Sechs Carports und zusätzlich Stellplätze sind vorhanden.

Im Erdgeschoss sind neben den Wohnungen folgende Räume untergebracht:

  • Aufenthaltsraum, Damen- und Herren-WC, Büro.
  • Abstellräume befinden sich in den jeweiligen Wohnungen und im Dachgeschoss des Gebäudes.

Das Gesamtobjekt ist stufen- und schwellenfrei. Gut begehbare Treppen und ein Aufzug verbinden alle Stockwerke miteinander. Das Hofgrundstück ist als Grünanlage angelegt und mit Sträuchern bepflanzt. Die Baugenossenschaft FÖFA Waldshut-Tiengen eG, Alfred-Nobel-Straße 12, 79761 Waldshut-Tiengen, errichtete die Mietwohnanlage für Seniorenwohnungen. Die Gemeinde hat das Grundstück für diesen Zweck im Wege der Erbpacht an FÖFA bereitgestellt.

Sie haben Interesse an einer Wohnung in der Seniorenwohnanlage?
Dann reichen Sie bei uns einfach den Mietreservierungsantrag sowie den Bewerbungsbogen des Betreuungsträgers ausgefüllt und unterschrieben ein.

Informationsbroschüre "Haus Sebastian"
Mietreservierungsantrag der Gemeinde Dogern
Bewerbungsbogen des Betreuungsträgers

Einzugsberechtiger Personenkreis

Entsprechend der Bestimmung des Gebäudes als Seniorenwohnanlage dürfen die 12 staatlich geförderten Wohnungen nur von einer Person bewohnt werden, soweit diese selbst oder der mit ihr in Hausgemeinschaft lebende Partner das 60. Lebensjahr vollendet und ihren ersten Wohnsitz in Dogern hat, es sei denn, es läge ein „beachtenswerter Behinderungsgrad“ vor. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für die fünf frei finanzierten Wohnungen entsprechend.

Gemäß Gemeinderatsbeschluss sind zum Einzug berechtigt:

  1. Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Dogern (Einwohner der Gemeinde Dogern im Sinne des § 10 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung) 
  2. Auswärts wohnende Eltern/Elternteile, deren Kinder in Dogern die Hauptwohnung innehaben. Dies gilt entsprechend auch für auswärts wohnhafte Verwandte.
  3. Im Nachrang zum Personenkreis gem. Ziffer 2 sind auswärts wohnende Personen (auch außerhalb des Landkreises) einzugsberechtigt, sofern sie mindestens 2 Jahre einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hatten.
  4. Letztrangig sollen auch Einwohner der umliegenden Nachbargemeinden oder des Landkreises Waldshut berücksichtigt werden.

Bauträger/Vermieter

Baugenossenschaft FÖFA
Waldshut-Tiengen eG
Alfred-Nobel-Str. 12
79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751 89669-0
Fax: 07751 89669-50
E-Mail schreiben

Betreuungsträger

Caritasverband Hochrhein e.V.
Poststr. 1
79761 Waldshut-Tiengen
Tel. 07751 8011 52
Mail: seniorenwohnanlagen(@)caritas-hochrhein.de

Gemeinde Dogern

  • Vertragspartner
  • Baugenossenschaft FÖFA  
  • Betreuung (Caritas)
  • Mieterbenennungsrecht
  • Wohnungsberechtigungsbescheinigung


Ansprechpartner im Rathaus Dogern
Petra Brauch
Hauptamt
Tel.: 07751 8318-21
pbrauch@dogern.de